Unsere Kosten stellen einen Verzugsschaden dar, den Ihnen der Schuldner zu ersetzen hat.
Durch die Einschaltung unseres Büros ergibt sich eine deutliche Kostenersparnis gegenüber der Beauftragung von Rechtsanwälten. Dies betrifft die Beantragung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides sowie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Sie erhalten durchgängige, fachkompetente Bearbeitung, da die Sachbearbeitung von der Mahnung bis zur Vollstreckung aus einer Hand erfolgt.
Unsere Kosten für den Mahn-
und Vollstreckungsbescheid betragen bei uns EUR 25,00
zuzüglich Gerichtskosten. Die Anwaltskosten betragen hingegen mindestens EUR
45,00 und sind gestaffelt.
Ein Kostenbeispiel:
bis 300 EUR Anwaltskosten EUR 45,00
bis 600 EUR Anwaltskosten EUR 81,00 bei uns nur
bis 900 EUR Anwaltskosten EUR 117,00 EUR 25,00
bis 2.000 EUR Anwaltskosten EUR 219,50
Redaktioneller Hinweis:
Als Gläubiger sind Sie verpflichtet, den Verzugsschaden (Kostenpauschale) für den Schuldner so gering wie möglich zu halten und für die Beitreibung/Realisierung den kostengünstigsten Weg zu wählen.